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Passivhaus

  • Förderung eines Passivhauses nach EnEV 2009:

    Gefördert werden in der Programmvariante auch Gebäude, deren Jahres-Primärenergiebedarf Qp und Jahres-Heizwärmebedarf Qh nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf Qp nicht mehr als 40 kWh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche AN und der Jahres-Heizwärmebedarf Qh nach PHPP nicht mehr als 15 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche betragen.

  • Die Konditionen entsprechen denen, die für die Förderung eines KfW-Effizienzhauses 70 (EnEv 2009) gelten.

öko-solution: Passive Energie, aktive Wohnfreude

öko-solution 175

In zukunftsweisender Architektur hat öko-domo die neue Passivhaus-Generation konzipiert. öko-solution Passivhäuser sind konsequent energieoptimiert und bieten gesunden Wohnkomfort. mehr >