Beim KfW-Effizienzhaus 70 müssen drei Kriterien eingehalten werden, die den Energieverbrauch des Gebäudes widerspiegeln. Diese Kriterien stehen im Energiebedarfsausweis, der für jeden Neubau von unserem Sachverständigen erstellt wird.
Für ein förderungswürdiges KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2009) gilt:
Im Jahres-Primärenergiebedarf nach der EnEV2009 sind der Jahresheizwärmebedarf, der Nutzwärmebedarf für die Warmwasserbereitung, die Energieverluste des Wärmeversorgungssystems, der Hilfsenergiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung sowie der Energieverbrauch für die Bereitstellung der Energieträger enthalten.
Sowohl der Jahres-Primärenergiebedarf Qp als auch der spezifische Transmissionswärmeverlust H'T sind für das Referenzgebäude nach EnEV2009 (Anlage 1, Tabelle 1) zu ermitteln.
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust des geförderten Gebäudes nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der ab 01.10.2009 geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV2009) zulässig.